“Jeder der ein Problem hat, bei dem das Luxemburger Verbraucherrecht angewendet wird, kann sich bei uns melden”, so Professorin Elise Poillot, die die Studierenden an der Consumer Law Clinic betreut. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person in Luxemburg lebt oder nicht. Ein Grenzgänger der einen Computer in Luxemburg gekauft hat kann die Hilfe genau so in anspruch nehmen, wie ein Luxemburger. Auch wenn ein Onlinehändler in seinen AGBs schreibt, dass das luxemburgische Recht gilt, können Kunden sich bei Professor Poillot und ihrem Team melden. Es sei sogar schon vorgekommen, dass Verbraucher von anderen Kontinenten geholfen werden konnte.

“Für die Studierenden ist die Consumer Law Clinic ein Wahlkurs in ihrem Masterstudiengang”, so Elise Poillot. Er richtet sich vor allem an Studierende die Anwalt oder Anwältin werden wollen. “Der Kurs ist zeitaufwendiger als andere Kurse”, warnt die Professorin noch. Erste Hürde: Die Studierden müssen herausfinden, ob das Luxemburger Verbraucherrecht überhaupt anwendbar ist.

Die Professorin hat gerade mit ihnendie Fallstudie eines Mannes aus Luxemburg durchgesprochen, der für seine Mutter in Brasilien online ein Flugticket gebucht hat. Die Frau wurde aufgrund eines Tippfehlers der Fluggesellschaft nicht in den Flieger gelassen. Nach eingehender Analyse stand fest: Nein, das Luxemburger Verbraucherrecht war nicht anwendbar. Die Reisende wurde an jemanden weitergeleitet der ihr besser helfen konnte.

Hilfe zur Selbsthilfe

“Wichtig ist dabei, dass wir nicht beraten sondern nur informieren können”, so die Professorin. Die Masterstudierenden und ihre Betreuer haben nicht das Recht juristische Ratschläge zu erteilen oder gar Briefe zu schreiben. Sie können aber die Rechtslage erklären und informationen geben, damit die Verbraucher den durchblick haben und selbst agieren können.

Das Team sei gut mit der Luxemburger Verbraucherschutzlandschaft vernetzt beschreibt Poillot. Die Consumer Law Clinic hat abkommen sowohl mit der Luxemburger Anwaltskammer und mit  der Verbraucherschutzorganisation ULC. Rechtsanwälte der Anwaltskammer, stehen den Studierenden ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite und die ULC kann im Bedarfsfall mit der Unterstützung der Studierdenen und ihrer Betreuer rechnen.

Die Verbraucherklinik gibt feiert in diesem Jahr bereits ihr zehntes Jubiläum. Mehr als 200 Fälle wurden in dieser Zeit bearbeitet. Zu den Fällen die am häufigsten vorkommen, zählen überteuerte SMS und (etwas überraschend) Probleme mit Kinderhorten (z.B. wenn Kinder ihren Platz auf einer Warteliste verlieren).

Die Anzahl der Teammitglieder wechselt von Jahr zu Jahr. Es besteht aus der “Cheffin” Elise Poillot, einer promovierten Assistentin, bis zu zwei Doktoranten und maximal 12 Studierenden. In diesem Semester nehmen sechs studierdende an dem Kurs teil. “Die Clinic wird wie eine Anwaltskanzlei geführt”.

Natürlich kostenlos

Die Hilfe der Consumer Law Clinic ist “natürlich” kostenlos. Allerdings könne die Unterstützung nur auf Französisch und Englisch gewährt werden, bedauert die Professorin. Der Grund: Die Studierenden stammen aus unterschiedlichen Ländern und diese beiden Sprachen sind die Zulassungsbedingung für dieses Studium. Dass hin und wieder ein Dokument auf Luxemburgisch oder Deutsch in den Akten erscheint ist aber kein Problem, versichert sie.

Diese Art der Lehre stammt übrigens aus den USA, wo Jurastudierende schon seit Jahrzehnten auf diese Weise erste Schritte in ihrem Handwerk machen. Abgekuckt haben sie es sich von ihren Kollegen aus dem Studienfach Medizin – woher der etwas selsam anmutende Name herrührt.

 

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