2025 wird ein großer Schritt für Steuerzahler in Luxemburg sein. Sowohl Gebietsansässige als auch Grenzgänger mit einfachsten steuerlichen Verhältnissen werden sich für die von der Administration des contributions directes (ACD) selbst vorausgefüllte Einkommensteuererklärung entscheiden können. Zum Start dieser „Verwaltungsvereinfachung“ könnten fast 1.900 Fälle davon profitieren. Dies gilt sowohl für Erwerbstätige als auch für Rentner.

Diese Entwicklung wird eine kleine Revolution im Steuerkalender von Privatpersonen und Unternehmen nach sich ziehen. Seit Ewigkeiten begann die Abgabe der Steuererklärungen am 1. Montag im Februar, diesmal wurde das Datum auf den 1. Montag im April verschoben, also auf den 7. April 2025. Es ist nicht möglich, die Dokumente über MyGuichet.lu zu erhalten, warnt das Finanzamt bereits die eifrigsten Steuerzahler (und auch Steuerfachleute!).

Für die Verwaltung bedeuten diese zwei zusätzlichen Monate, dass sie sicherstellen kann, dass sie alle Steuerdaten von den Arbeitgebern und anderen „authentifizierten Quellen“ in Verbindung mit der CDA erhalten hat. Und somit eine faire Vorbefüllung der Dokumente zu gewährleisten. Diese Premiere darf man auf keinen Fall verpassen!

Gleiche Frist für das Ende

Was sich nicht ändern wird, ist das letzte Datum, bis zu dem die Steuererklärungen 2024 beim luxemburgischen Finanzamt eingereicht werden müssen. Es ist immer noch maximal der 31. Dezember, an dem die letzten Papiere, PDFs oder vorausgefüllten Akten validiert werden. Danach ist eine Verspätungsstrafe möglich.

Das Datum 7. April 2025 betrifft sehr wohl „alle Arten von Steuererklärungen“, erklärt die von Jean-Paul Olinger geleitete Dienststelle. Dies schließt also die folgenden Modelle ein:

  • V100, Einkommensteuererklärung
  • V163, Lohnsteuerjahresausgleich
  • V110, Erklärung zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewerbesteuererklärung
  • V500, Körperschaftsteuererklärung (IR, IC, IF)
  • V205, Erklärung zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus gemeinschaftlichen Betrieben und Körperschaftsteuererklärung
  • V200, Gemeinsame Festsetzung der Einkünfte von Kollektivunternehmen und Miteigentümergemeinschaften
  • V300, Erklärung zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewerbesteuererklärung (Vordruck 300)
  • V931, Erklärung der Abgeltungsquellensteuer auf bestimmten Zinserträgen getätigt außerhalb des Großherzogtums Luxemburg$

Und obwohl die CDA in den kommenden Jahren den Zugang zu vorausgefüllten Steuererklärungen für immer mehr Steuersituationen und immer „komplexere“ Fälle öffnen wird (100.000 Fälle werden bis 2028 angestrebt), soll sich der zukünftige Steuerkalender nicht ändern. So würde sich das Finanzamt die ersten drei Monate des Jahres Zeit lassen, „um Daten von Arbeitgebern, staatlichen Einrichtungen und in Zukunft auch von anderen Akteuren“ (wie Versicherern) zu sammeln.

Auch wenn man Änderungen nicht immer gut findet, dürfte diese Änderung kaum Auswirkungen haben. Weder auf die Gewohnheiten der Steuerzahler noch auf die Arbeit der Finanzämter im Anschluss an die Steuererklärungen. Die große Mehrheit der Steuererklärungen ging nämlich immer erst kurz vor Jahresende bei der Steuerbehörde ein und nicht, sobald die auszufüllenden Dokumente zugänglich waren.

Die ersten Bürger, die für eine vorausgefüllte Steuererklärung in Frage kommen, werden ab dem 3. März 2025 darüber informiert. Sie haben dann einen Monat Zeit, um das „Opt-in“ zu akzeptieren oder zu verschieben, wodurch das Datum des 7. April wieder auf den gemeinsamen Termin für alle zurückfällt… (w.z.b.w.)!

 

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