4-Tage-Woche: Die Arbeitgeber „weder dafür noch dagegen“
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 18/01/2025 um 08:01
Die aktuelle Regierung hat nicht die Absicht, die Arbeitszeit zu verkürzen. Die 40-Stunden-Woche wird also auch in Zukunft im Großherzogtum Luxemburg bestehen bleiben. Dennoch haben Luc Frieden und seine Minister die klare Absicht, die Regeln bezüglich der Organisation dieser gesetzlichen Arbeitszeit zu verändern. Ein Beispiel dafür ist das Gesetzesvorhaben zur Ausweitung der Sonntagsarbeit im Handel. Doch werden sie auch die Regeln zur Einführung der 4-Tage-Woche klären?
Die Idee ist nicht im Koalitionsabkommen enthalten. Doch da die Frage immer wieder in Diskussionen und der Realität der Unternehmen auftaucht, könnte es sein, dass… Jedenfalls, wenn die öffentliche Petition Nr. 3441 mehr als 4.500 Unterstützer erhält, muss das Thema von den Abgeordneten debattiert werden. Dies könnte dann Aufschluss darüber geben, wie die Regierungsmehrheit zu diesem Thema steht.
Vorteile für die Work-Life-Balance, die Entlastung des Verkehrs (und damit die Reduzierung der Umweltverschmutzung), die Attraktivität von Unternehmen, die die 40-Stunden-Woche auf 4 Tage verteilen, sowie die Effizienz und Rentabilität der Arbeitnehmer (die motivierter und produktiver sind): Die bis zum 23. Januar offene Petition geht auf die erwarteten Fortschritte durch die Einführung dieses Arbeitsmodells ein.
Aber was denkt die Luxemburger Arbeitgeberseite darüber? Auf Seiten der Union des entreprises luxembourgeoises (UEL) hat man sich zu diesem Thema immer eher zurückhaltend geäußert. „Es liegt nicht an der UEL, sich klar ‚für‘ oder ‚gegen‘ die 4-Tage-Woche zu positionieren“, erklärt die Organisation, die den privaten Sektor vertritt. Das bedeutet also, dass sie der Einführung der 4-Tage-Woche keineswegs grundsätzlich ablehnend gegenübersteht!
Die 10. Stunde bereitet Sorgen
Was den Mitgliedern der UEL missfällt, ist vor allem das Prinzip „one-size-fits-all“ – dass ein einziges Modell für alle Unternehmen gilt. Mit anderen Worten: Wenn bestimmte Firmen, Banken, Fabriken, Werkstätten oder Geschäfte die 4-Tage-Woche einführen möchten, warum sollten sie dann auf das derzeitige Modell der 40 Stunden an 5 Tagen beschränkt bleiben?
Aber derzeit hat die Arbeitgeberseite ein Hindernis für diese Praxis identifiziert – ein Hindernis, das sogar als „Bremsklotz“ angesehen wird: der Artikel L. 211-18 des Arbeitsgesetzbuches. Dieser besagt nämlich, dass „wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage oder weniger verteilt wird, die normale Arbeitszeit von Amts wegen auf bis zu 9 Stunden pro Tag verlängert werden kann, ohne dass die Gesamtarbeitszeit die für das betroffene Unternehmen oder die betroffene Einrichtung geltende wöchentliche normale Arbeitszeit überschreiten darf“.
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