ITM zeigt einem Fußballverein die gelbe Karte
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 10/01/2025 um 13:01
Jede Arbeit verdient ihren Lohn. Und was in Luxemburg für die 524.000 Beschäftigten gilt, gilt auch für Fußballer, die unter Vertrag stehen. Genauso wie die Verpflichtung eines Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer zu bezahlen, auch in der Fabrik, im Büro oder in der Umkleidekabine eines Sportvereins gilt, der Profis eingestellt hat. Zwei Regeln, die dem Swift Hesperange in den letzten Monaten offensichtlich entgangen sind.
So weigerten sich die Spieler im Dezember letzten Jahres anlässlich eines Spiels gegen Mondorf, den Rasen zu betreten. Sie brachten damit ihren Ärger über die verspätete Auszahlung der Gehälter zum Ausdruck… Ähnlich wie der „Streik“, der aus demselben Grund im Februar und drei Jahre zuvor stattgefunden hatte. Die Situation (die auch schon die Jeunesse in Esch oder die F91 in Dudelange betraf) führte zu einer Befassung der Arbeitsinspektion.
Die ITM musste also auf einem ziemlich neuen Gebiet als Schiedsrichter fungieren. Seit mehreren Wochen haben die Inspektoren fünf Beschwerden von Angestellten des Vereins analysiert. Ein Fall wurde verschoben, zwei Aufforderungen der Verwaltung, die ausstehenden Gehälter zu zahlen, blieben ohne Wirkung. Das Ergebnis war eine gelbe Karte und eine erste Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro, die zusätzlich zu den Einnahmen zu zahlen ist!
Verstöße werden häufig bestraft
Die ITM hat noch zwei weitere Fälle zu bearbeiten, wie der Arbeitsminister soeben bekannt gab. Georges Mischo versichert, dass das Inspektorat bei früheren periodischen Kontrollen, die in der Vergangenheit bei Swift Hesperange durchgeführt wurden, „nie Unregelmäßigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts“ festgestellt habe.
Die Arbeitsaufsichtsbehörde wird sich nun noch genauer mit den Finanzen und Gehältern des Vereins befassen. Der Minister erklärte, dass sich die Kontrollen auch auf alle „Aspekte bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ beziehen würden.
Das bedeutet, dass die Konten und die Arbeitsweise von Swift unter die Lupe genommen werden. Eine Tatsache, die Flavio Beca sehr verärgert haben muss. Der stürmische und reiche luxemburgische Immobilieninvestor ist nämlich seit 2019 einer der aktiven Finanzpartner des hesperangeischen Vereins (wie zuvor schon beim RC Virton oder Dudelange).
Auch wenn das in diesem Fall geprüfte „Unternehmen“ für die ITM originell ist, gehören Probleme mit der Lohnzahlung – leider – zu ihrem Alltag. So wurde im Jahr 2023 von den verhängten Geldbußen in Höhe von 14 Millionen Euro ein großer Teil als Strafe für diese Art von Verstößen gegen das Arbeitsgesetzbuch verhängt.
Innerhalb von zwölf Monaten verhängte die Aufsichtsbehörde Strafen für 360 Fälle von Nichtzahlung des auf der Lohnabrechnung angegebenen Lohns, 249 Fälle von teilweiser Nichtzahlung und 218 Fälle von verspäteter Zahlung.
Pünktlich und in angemessener Zeit
Was sagt das Arbeitsgesetzbuch über die Zahlung des Gehalts?
- Der Lohn ist monatlich spätestens am letzten Tag des Kalendermonats zu zahlen.
- Die Lohnnebenleistungen müssen spätestens zwei Monate nach dem Dienstjahr, dem Abschluss des Geschäftsjahres oder der Feststellung des Ergebnisses dieses Geschäftsjahres gezahlt werden.
- Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Abrechnung aushändigen und ihm das noch ausstehende Entgelt innerhalb von fünf Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.
In der Rubrik ARBEIT,
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