Online-Geschenkkauf: Kein Grund zur Aufregung
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 20/12/2024 um 13:12
Ach, die Feiertage … Für die einen ist es die Zeit der Hektik, für die anderen die Zeit der Ängste. Was soll man für den Onkel auswählen? Würde dieses Gadget dem kleinen Neffen Freude bereiten? Werde ich DAS Geschenk finden, das meinen Freund begeistern wird? Die Versuchung ist groß, den ultimativen Einkaufsbummel im Internet statt in den lokalen Geschäften zu machen. Aber Vorsicht: „Käufer können dann mit einigen Schwierigkeiten oder sogar Gefahren konfrontiert werden“, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (CEC).
Diese Mahnung betrifft insbesondere Bestellungen auf Plattformen mit Sitz in Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Das Zentrum erinnert daran, dass es nicht selten vorkommt, dass das importierte Produkt nicht den in der EU geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht. Ein Mangel, der bei Spielzeug oder elektronischen Geräten zu befürchten ist.
Außerdem sollten Sie sich vor den versteckten Kosten einiger Unternehmen in fernen Ländern in Acht nehmen. So muss der Kunde, bevor er sein lang ersehntes Paket erhält, Zollgebühren oder Gebühren für den Transport des Pakets bezahlen. So kann das Schnäppchen selbst für einen unbedeutenden Gegenstand zu einer kostspieligen Ausgabe werden.
Reklamation ohne Ergebnis
Viele Last-Minute-Käufer haben auch schon die unangenehme Überraschung erlebt, eine Fälschung zu verschenken. Ein Kleidungsstück, Parfüm oder Gerät, das auf der Internetseite zwar viel weniger kostet als das Originalprodukt der gewünschten Marke, dem Käufer aber Ärger einbringen kann. Es sind Geldstrafen vorgesehen, wenn eine Zollkontrolle das an Sie adressierte Gut aufspürt.
Auch wenn das EU-Recht einen gewissen Verbraucherschutz vorsieht, indem es die großen digitalen Plattformen reguliert, scheren sich einige Händler außerhalb der EU nicht um diese Regelungen. Im Falle eines Rechtsstreits ist es dann sehr schwierig, eine Rückerstattung zu erhalten, die Rücksendung eines defekten oder nicht bestellten Artikels ist nicht möglich, etc. Sie hatten von einem schönen Weihnachtsfest geträumt, aber jetzt haben Sie ein Problem!
Daher sind in dieser Zeit einige Vorsichtsregeln zu beachten. Die erste, die das EVZ Luxemburg auflistet, lautet: „Achten Sie besonders auf die Geschäftsbedingungen“. Mit anderen Worten: Lesen Sie das „Kleingedruckte“ oder versuchen Sie zu erraten, wo sich ein Trick verbergen könnte.
Selbst in der Hektik des Jahresendgeschäfts kann es bei der Kaufentscheidung sehr hilfreich sein, sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen, um sich über die Garantieleistungen zu informieren, die im Falle eines Problems angeboten werden. Wenn Sie sich vergewissern, dass es ein „Rückgaberecht“ für problematische Einkäufe gibt, können Sie sich viel Ärger und Enttäuschungen ersparen.
Vorsicht vor dem diebischen Grinch
Bevor Sie auf die Schaltfläche „Kaufen“ klicken, sollten Sie sich auch die Meinungen anderer Kunden ansehen. Wenn einige Websites gefälchte, schmeichelhafte Kommentare veröffentlichen oder der Händler wirklich einen schlechten Ruf hat, wird das Internet Sie darauf aufmerksam machen.
Wenn der Kauf dann doch vonstatten gehen soll, fordert die Verbraucherzentrale schließlich dazu auf, „sichere Zahlungsmethoden zu bevorzugen“. Es ist nicht nötig, sich auf die Abwicklung von Bestellungen über Websites oder Geräte einzulassen, die Ihnen unbekannt sind; wenn die Plattform seriös ist, verfügt sie über die „üblichen“ Zahlungsmethoden, die Kunden aus aller Welt angeboten werden. Es ist Ihr Geld, das auf dem Spiel steht, und der Weihnachtsdieb Grinch wird Ihnen in manchen Fällen kein Geschenk machen …
- Zu lesen> Das Token? Bald Geschichte…
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.