Nur 2 Enthaltungen und 58 Ja-Stimmen: Es ist eine Untertreibung zu sagen, dass die vom Finanzminister ausgearbeitete Steuerreform von den luxemburgischen Abgeordneten unterstützt wurde. Es stimmt, dass das „Entlaaschtungs-Pak“ von Gilles Roth für viele Haushalte (Einwohner und Grenzgänger) und Unternehmen Steuersenkungen bedeuten sein wird. Es ist schwer, sich einer solchen „guten Nachricht“ zu widersetzen, auch wenn dem Staat dadurch Einnahmen in Höhe von 535 Millionen Euro entgehen!

Wir haben unser Wort gehalten“, freute sich Gilles Roth nach der Verabschiedung seines Gesetzentwurfs. Die Regierung hatte bereits vor einigen Monaten eine Liste mit Maßnahmen vorgelegt, die bis 2025 den Haushalt aller Steuerzahler in Luxemburg entlasten sollen.

Unter den 17 Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden, wird die Anpassung des Einkommensteuertarifs um 2,5 Indexstufen dazu beitragen, den Betrag zu senken, der auf die in Luxemburg gezahlten Löhne, Gehälter oder Pensionen erhoben wird. Dies dürfte im Durchschnitt zu einer Senkung der Einkommensteuer um -6,8% führen.

Zur Erinnerung: Dieser Maßnahme war Anfang 2024 bereits eine Anpassung in Höhe von 4 Stufen vorausgegangen.

Alleinerziehende werden es zu schätzen wissen

Wie sieht das Ergebnis aus? Hier zwei Beispiele: Ein/e Alleinstehende/r spart 500 Euro, wenn er/sie ein jährliches Bruttogehalt von 50.000 € bezieht. Ermäßigung von 1.460 € eine Familie mit zwei Kindern (Steuerklasse 2), deren jährliches Bruttogehalt sich auf 125.000 € beläuft.

Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von 52.400 € müssen keine Steuern mehr zahlen. Ebenso wie Empfänger des unqualifizierten Mindestlohns. Dies sind zwei weitere starke Maßnahmen mit denen die Regierung den einkommensschwächsten Haushalten entgegenkommt. „Ein Novum in der Geschichte Luxemburgs“, bemerkt die CSV-DP-Mehrheit, die in letzter Zeit oft als ‚unsozial‘ in Frage gestellt wurde.

2025 wird auch eine erwartete Steuererleichterung für Personen eingeführt, die der Steuerklasse 1A angehören. Dabei handelt es sich insbesondere um eine Erhöhung der Steuergutschrift für Alleinerziehende. Dieser steigt von 2.505 auf 3.504 €.

Auch eine „Prämie für junge Arbeitnehmer“ ist nun möglich. Ab 2025 kann ein Arbeitgeber einer Person unter 30 Jahren, die ihren ersten unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat, einen Bonus gewähren, der mit einer Steuerbefreiung von 75 % verbunden ist.

Dieser Bonus kann je nach Einkommensniveau variieren, wobei die Obergrenzen zwischen 2.500 und 5.000 €/Jahr liegen. Auch hier geht es darum, die Attraktivität Luxemburgs für neue Arbeitnehmer zu erhöhen.

Außerdem wird als Reaktion auf das Auslaufen der Konjunktursteuergutschrift für bestimmte Steuerpflichtige der Klassen 1a und 2 eine neue Tarifsteuergutschrift eingeführt. Nicht zu vergessen, dass der verabschiedete Text einige Klarstellungen zur Zuweisung der Klasse 1a in Situationen, in denen das Kindergeld geteilt wird, enthält.

 

Unternehmen werden nicht vergessen

Das am 11. Dezember verabschiedete „Steuerpaket“ hat auch einige für private Arbeitgeber vorteilhafte Regelungen festgelegt. So wird die Steuervergünstigung für die Einstellung von zuvor arbeitslosen Arbeitnehmern verlängert. Dies gilt sogar bis Ende 2026.

Außerdem wird der Körperschaftsteuersatz im nächsten Jahr um einen Prozentpunkt von 17 auf 16% gesenkt.

Das verabschiedete Gesetz führt auch eine Änderung der Regel zur Begrenzung der Abzugsfähigkeit von zusätzlichen Kreditkosten ein und gewährt nun eine Befreiung von der Abgeltungssteuer für bestimmte kollektive Kapitalanlagen. Diese Entscheidungen dürften es den Unternehmen ermöglichen, ihre Liquidität weiter zu stärken, da die Wirtschaftstätigkeit 2025 wahrscheinlich schwach bleiben wird.