Nein, die Verhandlung Ihres Arbeitsvertrags beschränkt sich nicht darauf, ein paar Euro mehr zu verlangen. Zusätzlich zu den obligatorischen Informationen, die in der von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung enthalten sein müssen, ist es durchaus möglich, zusätzliche Klauseln einzufügen. Eine Möglichkeit, die gewünschte Arbeitsbeziehung zu personalisieren.

Bei dieser Verhandlung setzt das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch eine wichtige Grenze: Unter keinen Umständen dürfen Hinweise enthalten sein, die „die Rechte des Arbeitnehmers einschränken oder seine Pflichten verschärfen“ könnten. Eine Kürzung Ihres Anspruchs auf bezahlten Urlaub im Austausch für flexiblere Arbeitszeiten, die besser zu Ihrem Privatleben passen, steht beispielsweise außer Frage.

So kann der Arbeitnehmer Anpassungen in Bezug auf die geografische Mobilität (wichtig, wenn das Unternehmen international tätig ist) oder in Bezug auf die für die betreffende Position geltenden Ermessens- oder Wettbewerbsregeln beantragen. Gleiches gilt für die Ausschließlichkeitsklausel, deren Geltungsbereich bereits eingeschränkt ist.

Essensgutscheine, Auto und Laptop

Nichts hindert Sie daran, über Ihren Arbeitsplatz zu verhandeln (achten Sie auf die Grenzen der Telearbeit) und schwarz auf weiß ein Budget, einen Zeitpunkt oder die Art der erwarteten Berufsausbildung (und deren Abschlusszeitpunkt) anzugeben. Ebenso können die beiden Parteien eine Gehaltsentwicklung (kalendermäßig oder nach klar vorgegebenen Zielen) vereinbaren.

Die Art und Höhe der Prämien kann ebenfalls Gegenstand spezifischer schriftlicher Regelungen sein. Ebenso wie die Art der gewährten Leistungen: Höhe der Essensgutscheine, Firmenwagen, eigener Parkplatz etc.

Im Einstellungsschreiben oder Arbeitsvertrag kann auch eine Probezeit vereinbart werden. Sofern der Gesetzgeber eine Höchstdauer festgelegt hat, können wir mit einer Verkürzung rechnen. Auch wenn es einem nicht unbedingt sofort in den Sinn kommt, kann es bei den Gesprächen auch um die Klauseln zur Rückgabe von Materialien gehen.

So soll insbesondere der für die Auftragsdurchführung eingesetzte Computer nicht zwangsläufig Eigentum des Unternehmens bleiben. Es kann daher vereinbart werden, dass das IT-Tool nach Vertragsende in den Händen seines Nutzers verbleibt.

Aber egal, ob es darum geht, eine Einstellung auszuhandeln oder den Arbeitsvertrag zu überarbeiten, Vorsicht ist in der Diskussion geboten. Auch wenn das Unternehmen auf Personal wartet, kann „zu viel ist zu viel“ schnell zu einem vorherrschenden Gefühl auf Seiten des Personalverantwortlichen werden. Man kann genauso gut gemessene und begründete Forderungen stellen: „Ich frage das, weil …“.

 

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