Die Abwicklung aller Löhne, Gehälter oder Entschädigungen ist eine Pflicht. Es ist sinnvoll, dies zu erwähnen, da manche Menschen zögern, von ihrem früheren Arbeitgeber Dutzende, Hunderte oder sogar Tausende Euro zu fordern. Bei befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnissen, nach einer Entlassung, einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung muss zwischen den beiden Parteien, die den ursprünglichen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, Klarheit herrschen.

In Luxemburg sind daher weder die Art der Einstellung noch der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültige Rechtfertigungen für das Fehlen eines gezahlten Saldos rechtfertigen.

Die zu erwartende Zahlung muss die ausstehenden Löhne für die geleisteten Stunden, die Bezahlung der geleisteten Überstunden, den finanziellen Ausgleich für die zum Zeitpunkt des Ausscheidens nicht genommenen bezahlten Urlaubsstunden/-tage, die Abgangsentschädigung (Betrag je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit), eventuelle Kündigungsentschädigungen, Entschädigung für Sonntagsarbeit oder Arbeit an Feiertagen usw. umfassen.

Vor der Unterschrift zählen

Wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gutem Einvernehmen erfolgt, spricht nichts dagegen, dass Arbeitnehmer und Vorgesetzte gemeinsam (vor dem tatsächlichen Ausscheiden des Mitarbeiters) noch einmal die möglichen Erwartungen hinsichtlich der Abfindung durchgehen. So können Enttäuschungen oder Missverständnisse vermieden werden.

Im Großherzogtum ist die “Ausgleichsquittung” nicht obligatorisch. In den meisten Fällen legen die Arbeitgeber jedoch Wert darauf, dieses Dokument unterschreiben zu lassen. Sobald der Arbeitnehmer die Informationen und Beträge bestätigt hat (insbesondere mit dem handschriftlichen Vermerk „pour solde de tout compte“), kann nach drei Monaten ab der Unterzeichnung keine Berufung mehr eingelegt werden.

Wenn es vorgeschlagen wird, muss dieses (optionale) Dokument in zweifacher Ausfertigung erstellt werden (eine für jede Partei). Bewahren Sie dieses Papier gut auf, da es die tatsächlich gezahlten Beträge belegt.

Innerhalb eines Quartals nach der Unterzeichnung kann die Quittung gekündigt werden. In einem Schreiben, das per Einschreiben an den Ex-Arbeitgeber geschickt wird, müssen die Rechte, die nicht respektiert wurden, aufgelistet werden.

 

——

Die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés – CSL), eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.
Die CSL gibt regelmäßig Broschüren und Newsletter heraus, in denen die Rechte der Arbeitnehmer erläutert werden.

Sie können kostenlos die Website www.csl.lu konsultieren, wo sich eine Rubrik “Ihre Rechte” befindet.
Um über Neuigkeiten informiert zu werden, abonnieren Sie den CSL-Newsletter.