In Luxemburg wurden im letzten Jahr 3.196 individuelle Tiere in Tierversuchen benutzt. Dabei handelte es sich ausschließlich um Mäuse und um Zebrafische, wie das zuständige Landwirtschaftsministerium in einem neuen Jahresbericht mitteilt. Ratten wurden seit 2022 keine mehr verwendet.

Die Zahl der verwendeten Tiere sinkt seit 2017, als Wissenschaftler noch 25.293 individuelle Tiere benutzt haben, um ihre Forschung zu betreiben. Also 8-mal so viele einzelne Tiere wie heute verwendet werden. Während der Covid-Pandemie war die Zahl der wissenschaftlichen Projekte mit Tierversuchen stark zurückgegangen, der Abwärtstrend setzt sich allerdings bis heute fort.

Der größte Teil der Tiere wurde für die Grundlagenforschung verwendet (66,7%), ein kleinerer Teil musste für die angewandte Forschung herhalten (23.8%), der Rest (9,5%) dienten zu Fortbildungszwecken.

Die Mäuse werden in Luxemburg unter anderem in der Forschung um die Ernährung eingesetzt. Kürzlich hatte das Luxembourg Institute of Health zum Beispiel eine Studie über die positive Wirkung von Ballaststoffen auf die Gesundheit veröffentlicht, die an Mäusen durchgeführt worden ist.

Tierversuche sind umstritten. Viele Forschende sagen, dass sie bislang nicht ersetzt werden können. Sie verweisen darauf, dass Menschen und Mäuse zu 90% genetisch identisch sind und der Körperbau sich ähnelt. Die Gegner unterstreichen die Unterschiede und das Leid der Tiere. Organisationen wie z.B. der Verein von Humanmedizinern Ärzte gegen Tierversuche aus Deutschland wirbt für den Einsatz von alternativen Methoden. Sie verweisen z.B. "Organ-on-a-Chip"-Modelle, bei denen Experimente an Zellkulturen (also künstlichen Organen) vorgenommen werden.

Zumindest in der Kosmetik wurden Tierversuche in der EU während der letzten 20 Jahre eingeschränkt. Seit 2003 dürfen in der EU keine fertigen Kosmetikprodukte mehr in Tierversuchen getestet werden, seit 2009 auch keine Bestandteile mehr. Das luxemburgische Tierschutzgesetz ist eines der wenigen weltweit, das nichtmenschlichen Tieren eine Würde und den Schutz seines Lebens zugesteht. Darin sind Tierversuche unter Auflagen erlaubt.

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