Eine EU-Richtlinie umgesetzt und schon wird das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch ein wenig durcheinander gewirbelt. Dies ist seit diesem Sommer der Fall, als ein Gesetz über „ transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen “ verabschiedet wurde. So wurden unter anderem die Modalitäten für die Abfassung neuer Arbeitsverträge, die im Großherzogtum unterzeichnet werden, überarbeitet. Aber nicht nur das.

Beispielsweise verabschiedeten die Abgeordneten einige Klarstellungen in Bezug auf den Übergang von befristeten (CDD = contrat à durée déterminée) zu unbefristeten Arbeitsverträgen (CDI = contrat à durée indéterminée). Unantastbarer Punkt: Der Arbeitnehmer hat weiterhin das Recht, seinen Arbeitgeber zu bitten, seinen befristeten Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln. Dann unterliegt der Arbeitgeber zwei Verpflichtungen:

  • 👍🏽 entweder tatsächlich den aktuellen Vertrag ändern (in beiderseitigem Einvernehmen ),
  • 👎 oder „ schriftlich und genau “ die Gründe für seine Ablehnung mitteilen.

Einer dieser beiden Wege muss innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat🗓️ nach Eingang des Antrags gewählt werden.

1 Mal pro Jahr

Wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag (CDI) abgeschlossen wird, muss dies unter Beibehaltung aller im vorherigen Vertrag erworbenen Rechte geschehen, so das Gesetz vom 24. Juli 2024.

Bevor ein solcher Antrag gestellt werden kann, muss das Personal jedoch zwei Klauseln erfüllen. Die eine ist, dass es seit mindestens sechs Monaten bei demselben Arbeitgeber ↔️ arbeiten. Die andere ist, dass die🛑Probezeit am Tag des Antrags auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgelaufen ist.

Darüber hinaus können die Wogen des Lebens dazu führen, dass ein/e Arbeitnehmer/in seine/ihre Arbeitszeit ⏲️ reduzieren oder erhöhen möchte. So kann sich jeder an seine Vorgesetzten wenden, um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle zu beantragen oder wieder aufzunehmen. Auch hier gilt die Klausel über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit und der Abschluss der Probezeit.

Nach einer Bedenkzeit von höchstens vier Wochen kann der Arbeitgeber

  • 🙂‍↕️ entweder die Vertragsänderung in beiderseitigem Einvernehmen vornehmen,
  • 😖 oder die Gründe für seine Ablehnung darlegen. Immer genau und in schriftlicher Form.

Nach einer begründeten Ablehnung kann der Arbeitnehmer frühestens nach zwölf Monaten wieder auf den Vorschlag zurückkommen.

Pflichtangaben, sonst…

Wussten Sie schon? Wenn in einem Vertrag, der angeblich für Teilzeit unterschrieben wurde, die Dauer der Arbeitszeit und die Verteilung der Stunden nicht schwarz auf weiß angegeben sind, geht die luxemburgische Justiz davon aus, dass der Arbeitnehmer vollzeitlich angestellt ist.

Das neue Gesetz vom Juli 2024 erinnert daran, dass diese zwei Punkte in einem Teilzeitvertrag unbedingt enthalten sein müssen. Dasselbe gilt für die „ Grenzen, Bedingungen und Modalitäten “, die für den Arbeitnehmer bei der Leistung von Überstunden gelten.

Die Grenzen und Modalitäten der flexiblen Arbeitszeit müssen ebenfalls deutlich angegeben werden.

 

 

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