Diese Die CMCM ist in Luxemburg bestens bekannt. Wer Mitglied ist, kann seine Arztrechnung zur CMCM schicken (nachdem die Krankenkasse ihren Teil bezahlt hat) und bekommt eventuell eine weitere Rückerstattung. (Was genau erstattet wird ist in der Satzung festgehalten). Die CMCM ist aber keine privatwirtschaftliche Krankenversicherung, sondern ein sogenannter Mutualitätsverein. Und längst nicht der Einzige in Luxemburg. Derzeit gibt es 35 solcher Mutualitäten im Großherzogtum.

Die Beiträge, die Mitglieder an einen Mutualitätsverein (“sociétés de secours mutuels”) bezahlen, können von der Steuer abgesetzt werden. Auf der Luxemburger Steuererklärung können sie zu den Versicherungsbeiträgen hinzugezählt werden. Allerdings gibt es für Versicherungsbeiträge, die geltend gemacht werden können, eine Obergrenze von 672 Euro (und zusätzliche 672 Euro für Ehepartner und jedes Kind).

“Diese Grenze ist oft schon mit anderen Versicherungen wie der Feuerversicherung erreicht”; erklärt Robert Köller, Schatzmeister des Verbandes der Luxemburger Mutualitätsvereine (FNML). Damit können die Beiträge zwar (ein wenig) beim Steuersparen helfen. Die Wirkliche stärke der Mutualitätsvereine liege allerdings in ihren Leistungen, die sie für ihre Mitglieder erbringen. Also etwa den Zahlungen, welche die CMCM zur Arztrechnung hinzugibt. Oder die Zahlungen der weniger bekannten Sterbekassen im Todesfall.

Gelder für das Begräbnis

Bei diesen Sterbekassen zahlen die Mitglieder regelmäßig Beiträge ein (dabei handelt es sich meist um kleine zweistellige Beträge jährlich), damit die Hinterbliebenen nach ihrem Tod Geld erhalten, um die Bestattung zu bezahlen. Die Beiträge und Ausschüttungen variieren je nach Mutualität, aber sie können je nach Sterbekasse mindestens mehrere Hundert Euro betragen.

Andere dieser Mutualitäten sind thematisch oder stehen nur besonderen Berufsgruppen offen – z. B. der Feuerwehr, Gemeindearbeitern einer Gemeinde oder Mitgliedern von Musikvereinen – und bieten Leistungen, die mit den Risiken dieser Berufe und Tätigkeiten verbunden sind. Oft bieten sie Unterstützung bei Schicksalsschlägen wie z.B. Unfällen, “die eine Familie ins Elend stürzen”, erklärt Robert Köller.

Mitglied in den Mutualitäten kann im Prinzip jeder werden (egal ob Luxemburger, Einheimischer, oder Grenzgänger). Allerdings haben einige von ihnen in ihrer Satzung bestimmte Erfordernisse, wie eben, dass man einer bestimmten Berufsgruppe angehört oder Mitglied in einem Musikverein ist. In jedem Fall kann die Satzung Aufschluss über diese Bestimmungen geben.

Die Geschichte dieser Organisationen reicht zurück in das 19. Jahrhundert. Wenn zu dieser Zeit ein Arbeiter einen Unfall hatte oder krank wurde, dann stand er vor einem Problem. Eine gesetzliche Krankenversicherung? Fehlanzeige. Die wurde bekanntlich zum ersten Mal weltweit 1883 durch Otto von Bismarck in Deutschland eingeführt. Unterschiedliche Berufsgruppen taten sich deshalb in Luxemburg in Vereinen zusammen, in die sie regelmäßig Geld eingezahlt haben, um sich im Falle der Fälle zu gegenseitig zu helfen.

Zunächst unter dem Banner einer Vereinigung erhielten sie 1891 ein eigenes Gesetz und sollten am Anfang sogar zum luxemburgischen Versicherungswesen entwickelt werden, wie Robert Köller erklärt. Dazu ist es nicht gekommen. Allerdings erfüllen die Mutualitätsvereine immer noch eine interessante Funktion in Luxemburg.

Mutualitätsvereine sind keine Unternehmen (wie Versicherungsunternehmen), sondern funktionieren ohne Gewinnzweck. Sie sind ähnlich organisiert wie Vereine – die meisten funktionieren nur mit Ehrenamtlichen, die größeren haben Angestellte – allerdings sind sie in einem besonderen Gesetz geregelt, das ihnen auch eine Reihe steuerlicher Vorteile einräumt. Dafür unterliegen sie strengen Bedingungen und brauchen eine Zulassung (agrement) vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, um funktionieren zu dürfen. Derzeit werden sie durch ein Gesetz von 2019 geregelt.

 

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