Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, sich individuell weiterzubilden, ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen – etwa Streit mit dem Arbeitgeber, verlang die Arbeitnehmerkammer.

Nicht alle Arbeitnehmer haben den gleichen Zugang zur Fortbildung, wie Jeannine Kohn erklärt. Sie ist Beraterin der Geschäftsführung bei der CSL. “In den Betrieben kommen nur verschiedene Arbeitnehmer in den Genuss einer Weiterbildung. Banken bieten oft Weiterbildungen an. Allerdings ist es selbst dort so, dass vor allem Menschen davon profitieren, die einen hohen Posten und eine hohe Qualifikation haben. Menschen, die weniger qualifiziert sind, erhalten oft keine Weiterbildung.”

Auch Mitarbeiter von kleinen Unternehmen erhalten oft weniger betriebliche Weiterbildung als die Mitarbeiter großer Konzerne. Deshalb pocht die CSL darauf, dass jeder Mensch Zugang zur individuellen Weiterbildung – als Gegenstück zur betrieblichen Weiterbildung – erhält und dadurch eine Möglichkeit erhält, sich hochzuarbeiten.

Digitaler Wandel

CSL-Vize-Präsident Jean-Claude Reding befürchtet, dass eine ganze Reihe von Berufen sich total verändern oder komplett verschwinden werden. “Die Menschen erkennen das auch.” Hier könne die betriebliche Weiterbildung nicht weiterhelfen. Der Arbeitnehmer müsse etwas ganz Neues erlernen.

Reding verweist auf einen kürzlich erschienenen Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, in dem der ehemalige Notenbankchef ebenfalls ein Recht auf Weiterbildung fordert. In diesem Zusammenhang kritisiert die CSL, dass der Staatshaushalt zwar 36 Millionen für betriebliche, aber lediglich 2,3 Millionen Euro für individuelle Fortbildung vorsieht.

Die CSL sieht an vielen Stellen Verbesserungsbedarf. Ein Beispiel ist der individuelle Bildungsurlaub. Arbeitnehmer haben, im Verlauf ihrer  Karriere, ein Anrecht auf 80 Tage Sonderurlaub, um sich weiterzubilden. Allerdings können maximal 20 Tage binnen 2 Jahren in Anspruch genommen werden. Und der Arbeitgeber muss zustimmen. In Flandern hingegen erhalten Arbeitnehmer 30 Tage pro Jahr, um sich weiterzubilden.

 

Berufsbegleitende Ausbildung

“Wir müssen Menschen die bereits in einem Sektor arbeiten, ermöglichen ein Diplom zu erwerben ohne ihren Arbeitsvertrag zu kündigen”, so Francois Schmit von der CSL. Dies ist bereits heute möglich für Menschen die neben dem Beruf ein Diplom als Assistenten für Alltagsbegleitung oder als Krankenpflegehelfer erwerben wollen. Sie werden an wenigen Tagen inder Woche freigestellt und der Arbeitgeber wird vom Staat mit dem Mindestlohn für diese Stunden entschädigt. Die CSL fordert diese Prinzip auch auf andere Berufe anzuwenden.

 

Die CSL ist mit ihrem Lifelong Learning Centre (LLLC) selbst ein großer Anbieter von Fortbildungen. Besonders beliebt sind die Kurse über Juristerei, Buchhaltung und Informationstechnologie.

 

 

Neu im Programm sind ab dem Schuljahr 2024/25 ein Bachelorabschluss über "Transition und Energieeffizienz" in Zusammenarbeit mit der Université de Lorraine und ein Masterabschluss in der Informatik mit den Schwerpunktthemen Cloud Computing, Big Data und Cybersecurity in Zusammenarbeit mit der Université de Technologie de Belfort-Montbéliard. Es ist noch möglich sich dafür einzuschreiben. Das LLLC bietet jeweils nur das letzte Jahr dieser Hochschulabschlüsse an aber es ist möglich relevante Berufserfahrung geltend zu machen um zugelassen zu werden.

Reding bemüht eine Anekdote um die Situation in Luxemburg zu beschreiben. In Luxemburg herrscht ein Fachkräftemangel in der Pflege. Es gibt Personen die sich in diesem Bereich weiterbilden und ein Diplom verdienen. Um das Diplom zu erhalten müssen sie eine Gebühr von 75 Euro bezahlen. Nicht viel, gesteht Reding, und noch dazu bezahle die CSL diese Gebühr für die Schüler. Aber sie sei dennoch symbolisch für die Situation im Großherzogtum und Reding fordert ihre Abschaffung.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.lllc.lu.


Die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés – CSL), eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.
Die CSL gibt regelmäßig Broschüren und Newsletter heraus, in denen die Rechte der Arbeitnehmer erläutert werden.

Sie können kostenlos die Website www.csl.lu konsultieren, wo sich eine Rubrik “Ihre Rechte” befindet.
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