Ein Vorfall überschattete den friedlichen Sommer im Freibad von Remich. Ende August wurden drei Schwimmerinnen aufgefordert, den Ort zu verlassen. Der Grund: Sie wollten mit einem Burkini bekleidet baden gehen. Da der Anzug, der den größten Teil des Körpers und den Kopf der vermutlich muslimischen Kundinnen bedeckte, als ungeeignet erachtet wurde🏊‍♂️, mussten die Damen das Haus verlassen. Mit dieser Episode tauchte in Luxemburg eine Frage wieder auf: Welche Kleidung ist in den Schwimmbädern des Landes gesetzlich erlaubt?

Die ehemalige olympische Schwimmerin und heutige Abgeordnete Nancy Arendt war die erste, die sich mit dem Thema befasste und eine parlamentarische Anfrage an den Sportminister richtete. Einen Monat später tauchte Georges Mischo endlich aus dem Wasser auf und antwortete ihr: „Es gibt keinen objektiven Grund für das Burkini-Verbot“ 🇱🇺. Das Trio hätte also an diesem Tag nach Belieben schwimmen können, und Frauen, die dieses Kleidungsstück tragen möchten, müssen genauso willkommen geheißen werden wie andere Badegäste.

Bisher war es in Ermangelung klarer Texte zu diesem Thema in den meisten Fällen Aufgabe der Bademeister zu entscheiden, wer in „seinem“ Schwimmbad schwimmen gehen darf und wer nicht. Dabei bestand die Gefahr, dass bestimmte Entscheidungen auf individuelle Diskriminierung zurückzuführen waren (religiöse Diskriminierung im Fall des Burkinis, moralische Diskriminierung im Fall von Unterwäsche, Diskriminierung im Fall von Boxershorts usw.).

Die Episode in Remich wird die luxemburgische Regierung jedoch nicht dazu veranlassen, einen Gesetzesvorschlag einzureichen. Für den Sportminister sind die Dinge offensichtlich klar genug: Solange die gewählte Kleidung nicht die Sicherheit des Benutzers oder die Hygiene des Ortes beeinträchtigt, kann die Person nicht verbannt werden. Das ist gesagt und die aktuelle Position bleibt ähnlich wie die, die bereits 2022 auf eine Interpellation eines anderen Abgeordneten zu demselben Thema geantwortet hatte.

Und anderswo?

🇫🇷In Frankreich schlägt das Thema Burkini seit mehreren Jahren regelmäßig Wellen. Bisher haben die Gemeinden, die das Tragen des von den Haaren bis zu den Füßen reichenden Kleidungsstücks verbieten wollten, jedoch immer erlebt, dass der Staat ihre Entscheidung abgewiesen hat. Egal ob in Schwimmbädern oder an Stränden.

🇧🇪Auch in Belgien hat das Eindringen des Burkinis in die Nähe von Sprungbrettern für Aufregung gesorgt. In den meisten Fällen wurde vereinbart, dass dieses Accessoire als „Badeanzug, der den Körper teilweise oder vollständig bedeckt“ in Schwimmbädern zugelassen werden sollte.

🇩🇪In Deutschland wurde kein Gesetz zu diesem Thema verabschiedet.

Es ist anzumerken, dass in einigen muslimischen Ländern (wie 🇹🇳Tunisien oder Marokko🇲🇦) möglicherweise Einschränkungen gegen das Tragen des Burkinis ausgesprochen wurden. Ein Zeichen dafür, dass diese Debatte weit über Remich hinausgeht…

 

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