Tabak muss in Belgien unauffällig sein
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 26/08/2024 um 12:08
In Norwegen muss man schon seit Jahren ein scharfes Auge haben, um Zigarettenpackungen zu finden. Um den Konsum einzuschränken und Impulskäufe zu vermeiden, hat Oslo beschlossen, Tabak und Tabakprodukte vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verstecken. Die „Kippen“ wären weniger sichtbar und würden somit weniger begehrenswert sein… und somit weniger konsumiert werden. Nachdem Island und Irland bereits den gleichen Weg eingeschlagen hatten, reiht sich nun auch Belgien in die Riege der Länder ein, die die Sichtbarkeit des nach wie vor als Rauschmittel geltenden Tabaks strenger handhaben.
Ab dem 1. April 2025 dürfen Supermärkte, Zeitungsläden, Tankstellen und Duty-free-Bereiche in Belgien ihren Kunden keine Wände voller Zigarettenschachteln, keine Säulen mit Eimern voller Drehtabak, keine Ständer voller Filter oder Papier, keine Berge von Zigarrenkisten und auch kein Zubehör für das Dampfen mehr präsentieren. Und die Liste der verbotenen Produkte und Zubehörteile ist noch lang…
- Zu lesen> Nikotinpflaster drastischer geregelt
Dieses Auslagenverbot wird mit Belgien ein Land treffen, in dem ein Viertel der Bevölkerung raucht, in dem jeden Tag 40 Einwohner aufgrund ihres Tabakkonsums ihr Leben verlieren und in dem die Sucht nach der „Cloppe“ für 300.000 Kranke verantwortlich ist.
Diskretion + Sparsamkeit
Es war der Gesundheitsfaktor, der die Behörden dazu motivierte, härter vorzugehen. Auch als am 1. Januar 2024 die Preise für Zigarettenpackungen um 2 Euro erhöht wurden, war eine Frage der öffentlichen Gesundheit.
In der Praxis müssen belgische Einzelhändler ab dem kommenden Frühjahr Tabakwaren in Schränken, Schubladen, Behältern oder Gefäßen aufbewahren, die über oder unter der Ladentheke, hinter Vorhängen oder Schiebetüren oder hinter Milchglas verschlossen sind.
Auch die Auslage von Produkten in Schaufenstern oder umgeben von Licht- oder Tonvorrichtungen, die den Käufer anlocken sollen, ist nicht mehr erlaubt. Und damit Zigaretten und andere Utensilien nicht sichtbar sind, muss der Lagerraum laut Gesetz „neutral und nüchtern (…) ohne Markennennung“ sein.
Wenn Sie sich nicht an die Formel „Geheimhaltung + Sparmaßnahmen = erhoffter Umsatzrückgang“ halten, werden Sie mit Strafen rechnen müssen. Es ist die Rede von möglichen Geldstrafen (von 2.000 bis 800.000 Euro) bis hin zu Gefängnisstrafen (von einem Monat bis zu einem Jahr).
In Erwartung des Datums, an dem das Auslagenverbot in Kraft tritt, schränken einige Geschäfte die Auswahl der angebotenen Packungen bereits nach und nach ein. Eine Maßnahme die dem Tabakgeschäft im Großherzogtum sicherlich nicht schaden wird. Im Gegenteil….
Schon mit seinen attraktiven Preisen zieht Luxemburg viele Raucher aus Belgien (und anderen Ländern) an. Dass seine Nachbarn restriktiver vorgehen, kann daher nur im Interesse seiner Tabakläden und Tankstellen sein. Und außerdem: Auch wenn das Gesundheitsministerium regelmäßig seine Absicht bekräftigt, das Rauchen aktiv zu bekämpfen, bremst der steuerliche Beitrag, den der Verkauf von Zigaretten und Tabak in die öffentlichen Kassen spült, schnell den Eifer. Man spricht immerhin von 1 Milliarde Euro…
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.