Die Auszahlung des Differenzbetrags für das erste Semester wird nicht mehr lange auf sich warten lassen
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 18/07/2024 um 06:07
Einmal im Winter, einmal im Sommer. In diesem Rhythmus rechnet die Zukunftskees (Caisse pour l’avenir des enfants – CAE) jedes Jahr ab. Oder sagen wir, sie gleicht die Beträge aus, die sie ihren Grenzgängern schuldet. Dies sind zwei Höhepunkte ihrer Tätigkeit, die einen Teil des an französische, belgische oder deutsche Eltern gezahlten Budgets (663 Millionen Euro im Jahr 2023) belastet. In einer aktuellen Mitteilung kündigt die Einrichtung den Zeitraum an, in dem die einen und anderen erwarten können, diese “Differenz” zu erhalten: “frühestens Ende Juli/Anfang August 2024“.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Familien oder Alleinerziehenden “die Anspruchsvoraussetzungen” erfüllen. Mit anderen Worten: Jeder muss in seinem Wohnsitzland einen Antrag auf Beihilfe (Geburt, Familienbeihilfe, Schulanfang usw.) gestellt haben (bei der CAF für einen Franzosen und bei verschiedenen Einrichtungen für Wallonen, Flamen usw.). Die Differenz stellt den Unterschied in bewilligten Euro dar, der zwischen der großzügigeren und der anderen Leistung besteht. Diese Bilanz ist bei der luxemburgischen Kasse oft günstiger.
Da es einen elektronischen Austausch mit den ausländischen Kassen gibt, muss die CAE in den meisten Fällen nicht von den Leistungsempfängern über die auf der anderen Seite der Grenze erhaltenen Beträge informiert werden. Eine Übersendung kommt nur dann in Betracht, wenn die Zukunftskees dies direkt beantragt.
Es kann jedoch sein, dass die elektronische Verarbeitung einige unangenehme Überraschungen bereithält. Die Kasse rät daher: “Wenn Sie Ihre Zahlung 6 Wochen nach dem angekündigten Zeitraum noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung”. Das bedeutet, dass die zweite Anpassung 2024 zum Schuljahresbeginn erfolgen muss.
Im letzten Jahr gingen von den 1,4 Milliarden Euro fast 47% außerhalb von Luxemburg ein.
Auch der Zeitplan für die nächsten und "regulären" Zahlungen ist bereits bekannt. So werden die Beträge für Leistungen wie Kindergeld und Elternurlaub an folgenden Tagen gutgeschrieben: 25. Juli, 23. August,25. September,25. Oktober, 25. November und 20. Dezember.
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