Luxemburger Banken sind bereit, ehemalige ING-Kunden willkommen zu heißen
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 31/05/2024 um 06:05
In einer Pressemitteilung informiert die ABBL (Verband der Banken und Bankiers Luxemburgs) über das Ergebnis einer Konsultation mit den anderen Retailbanken in Luxemburg.
Angesichts der einseitigen Entscheidung von ING, ihre Dienstleistungen für zahlreiche Kunden einzustellen, erklärt Jerry Grbic, CEO von ABBL: “Diese Entscheidung zeigt zwei Dinge. Einerseits ist der Privatkundenmarkt in Luxemburg sehr wettbewerbsintensiv. Andererseits kann das Ausmaß der bestehenden regulatorischen Beschränkungen dazu führen, dass bestimmte Akteure die Fortführung bestimmter Dienstleistungsangebote in Frage stellen.” Tatsächlich hat die Verschärfung und Ausweitung der Vorschriften in den letzten zehn Jahren zu einer verstärkten Mobilisierung finanzieller und personeller Ressourcen seitens der Banken geführt und ihre Rentabilität auf die Probe gestellt.
Kunden können auf andere Banken zählen
“Sie erklärten außerdem, dass sie in der Lage seien, eine beträchtliche Anzahl von Kunden unterzubringen”, betont Jerry Grbic. Einige dieser Akteure haben auf ihrer Website bereits Informationen und Prozesse eingerichtet, um interessierte Kunden nahtlos zu informieren.
“In diesen Gesprächen konnten wir den festen Willen unserer im Privatkundenbereich tätigen Mitglieder erkennen, dieses Angebot in unserem Land auch weiterhin aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.”
Darüber hinaus bestätigt die Bank ING Luxembourg, dass sie zusätzliche Maßnahmen ergriffen hat, um eine Unterbrechung der Bankdienstleistungen zu vermeiden, und verpflichtet sich, ihre betroffenen Kunden engmaschig zu unterstützen. Dies spiegelt sich in der Stärkung der Mitarbeiterzahl in den Filialen und im Contact Center sowie in der Veröffentlichung eines speziellen Bereichs mit wichtigen Informationen und verlängerten Fristen für Kunden wider.
Es sei auch daran erinnert, dass das Gesetz vom 13. Juni 2017 über Zahlungskonten im Interesse des Verbraucherschutzes das Recht auf Zugang zu einem Basiszahlungskonto vorsieht.
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