Bei mehr als 12 Besuchen pro Halbjahr schränkt die CNS ihre Erstattungen ein
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 19/04/2024 um 17:04
Pech für Hypochonder, die am liebsten alle fünf Minuten an der Tür ihres Arztes klingeln würden, aber die CNS wird ihre mehrfachen Arztbesuche nicht erstatten. Zwar begleitet die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé – CNS) ihre 944.000 Versicherten bestmöglich bei ihren Gesundheitskosten, aber, wie die Ministerin für soziale Sicherheit soeben in Erinnerung gerufen hat, ” ohne über das hinauszugehen, was nützlich und notwendig ist”.
Und Martine Deprez erinnerte an diese Position, weil ein Abgeordneter sie auf die “Regel der 12 halbjährlichen Besuche” angesprochen hatte. Dabei handelt es sich um die Schwelle, ab der die Kasse nicht mehr systematisch erstattet, was sie a priori erstatten müsste, um ” eine gute Verwaltung der öffentlichen Gelder zu gewährleisten “. Über diesen Wert hinaus muss der Patient der CNS vor der Konsultation einen medizinischen Nachweis vorlegen und wird nur dann erstattet, wenn die Kasse ihre Zustimmung gibt.
In den letzten fünf Jahren haben 276 Patienten diese Obergrenze von 12 Konsultationen/6 Monaten bei ihrem Haus- und/oder Facharzt überschritten. Im letzten Jahr waren es noch 63.
9% der Kosten blieben zu Lasten des Patienten
Meistens betraf dies eher Säuglinge mit besorgniserregendem Fieber, Palliativpatienten oder Personen, die sich in einer suchtbedingten Betreuung befanden.
Aber auch andere Erkrankungen können einen häufigen Arztbesuch rechtfertigen (insbesondere bei Krebsbehandlungen), aber für diese Kranken gilt die gleiche Regel wie für alle anderen. Mit diesem Nachweis (eigentlich ein ärztliches Rezept), der der CNS im Vorfeld vorzulegen ist, wenn die Schwelle von 12 Besuchen bereits überschritten wurde.
ls der Abgeordnete Sven Clement (Piraten) die neue Ministerin um ihre Meinung bat, wollte er vor allem wissen, ob sich an dieser Regel etwas ändern würde. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge lautet die Antwort: Nein. Weder in Bezug auf den Schwellenwert, den berücksichtigten Zeitraum oder die Bescheinigung, die der Kasse vorgelegt werden muss.
Zur Erinnerung: Im Großherzogtum machen die Ausgaben der Haushalte für Gesundheitspflege 1,8 % ihrer Gesamtausgaben aus (gegenüber 3,3 % im OECD-Durchschnitt). Zwischen den Erstattungen der CNS und eventuellen Zuschüssen von Krankenkassen liegt die verbleibende Belastung für luxemburgische Versicherte oder Grenzgänger im Allgemeinen bei 9 % (gegenüber 18 % im OECD-Durchschnitt).
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