Personen die arm sind und passiv betteln, also etwa einen Papbecher hinstellen um auf eine kleine Gabe von Passanten zu hoffen, dürfen laut Petition nicht kriminalisiert werden. Jeder kann durch einen Schicksalsschlag in eine Situation geraten in der auf die Hilfe der Mitmenschen angewiesen ist.

Artikel  8 der europäischen Menschenrechtskonvention betrachtet das Recht auf Betteln als Teil des Rechts der Selbstbestimmung. Die Petition lässt nur eine Einschränkung zu, falls der Bettler agressiv oder in einer Bande agiert. In diesem Fall soll die Polizei die nötigen Mitteln zur Verfügung haben, um dagegen vorzugehen.

Staatsanwalt George Oswald hatte bereits am 17. Januar gegenüber RTL Radio Lëtzebuerg verlauten lassen, dass ein Bettelverbot keine rechtliche Basis habe, das sogenannte “einfache Betteln” (mendicité simple) sei auch nicht im luxemburgischen Strafgesetzbuch zu finden.

Die Verfassung schreibt ebenfalls vor, dass öffentliche Freiheiten nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden dürfen. Staatsanwalt Oswald ist ebenfalls der Meinung, dass das Polizei-Reglement der Stadt Luxemburg, keine legale Basis habe.

Am vergangenen Montag zögerte der Erzbischof von Luxemburg nicht, sich zu positionieren. Erzbischof Hollerich sagte, er sei von der von der neuen Regierung verteidigten Maßnahme betroffen, «Es klingt fast wie ein repressiver Staat», sagte der Prälat gegegnüber  Radio 100,7.

Auch die Menschrechtskommission hatte sich bereits vor einem Monat klar gegen ein Bettelverbot ausgesprochen und als ein Verstoß gegen die Menschrechte der Schwächsten in unserer Gesellschaft bezeichnet. “Die Bestrafung sei eine unzureichende Antwort auf die Armut”.

Damit eine öffentliche Petition in der Abgeordnetenkammer vorgetragen werden kann, benötigt sie innerhalb von 6 Wochen mindestens 4.500 Unterschriften, die von der Parlamentsverwaltung auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Petition nr. 2991 gehört ohne Zweifel zu den Petition die es am schnellsten geschafft diese Hürde zu meistern. Seit dem 12. Januar 2024 kann sie unterschrieben werden und hat in einer Woche bereits 5000 Unterschriften gesammelt.

Sie kann demnach vor den Abgeordneten des luxemburgischen Parlaments und den zuständigen Regierungsvertretern diskutiert werden und die Anhörung wird live übertragen. Wann dies genau geschehen soll, wurde noch nicht festgelegt.

Wer eine Petition einreichen will, muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine luxemburgische Sozialversicherungsnummer haben.

 

Finden Sie unsere News auf Instagram