Die Form ist vielleicht nicht die “höflichste”, aber wenn es unerträglich wird, für ein bestimmtes Unternehmen oder unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten, entscheiden sich manche Menschen dafür, ihren Job von einem Tag auf den anderen zu kündigen. Und es ist egal, ob der Arbeitsmarkt in Luxemburg derzeit schrumpft oder ob das Arbeitsgesetzbuch eine Kündigungsfrist vorgibt, die eingehalten werden muss, wenn es zu viel ist, ist es zu viel…

Im Hinblick auf das Gesetz kann dieses “zu viel” durch einen schweren Fehler Ihres Arbeitgebers begründet sein. Ein Begriff, der viele Aspekte umfasst, die alle schwerwiegend genug sind, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses so schnell wie möglich auszulösen. Die Bekanntgabe dieses Fehlverhaltens ermöglicht es dem ausscheidenden Arbeitnehmer übrigens, später eine Kündigungsentschädigung zu erhalten und Arbeitslosengeld zu beantragen.

Was sind diese “schweren Verfehlungen”?

Die (wiederholte) Nichtzahlung oder verspätete Zahlung des Gehalts kann somit einen “guten” Grund für eine fristlose Kündigung darstellen, die nicht als freiwilliges Ausscheiden gilt.

Dasselbe gilt für eine systematische Weigerung, Urlaub oder Ruhezeiten zu nehmen. Dasselbe gilt für eine mögliche Nichtanmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung.

Auch das Erleiden von Gewalt, Beleidigungen, Drohungen oder sexueller Belästigung sind Faktoren, die das Arbeitsgericht berücksichtigen wird, um das Ausscheiden des Arbeitnehmers als legitim zu betrachten. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber selbst oder ein Kollege die Vorfälle verursacht hat.

Es ist nützlich, Beweise für diese Vergehen zu sammeln, bevor man die Tür zuschlägt, da die Fakten für einen Richter immer “real und ernst” sein müssen. Sie können Ihrem Arbeitgeber übrigens ein Einschreiben schicken.

Was riskiere ich, wenn ich gehe?

Das größte Risiko besteht darin, dass Ihr Chef Ihnen einen möglichen Schaden vorwirft. Wenn Sie mitten in einer Transaktion gegangen sind, das Unternehmen verlassen haben, während Ihre Werkzeugmaschine auf Hochtouren lief, den Service gefährdet haben, indem Sie Ihre Kochschürze um Punkt zwölf Uhr mittags abgegeben haben, kann dies Schäden oder Verluste verursacht haben, die Ihr Ex-Arbeitgeber erstattet haben möchte.

Wenn Sie mit sofortiger Wirkung kündigen und keine schwere Verfehlung vorliegt, verzichten Sie auf jegliche Abfindungszahlungen. Sie werden nur für die geleisteten Arbeitsstunden oder -tage bezahlt.

Die letzte von der Arbeitnehmerkammer durchgeführte Umfrage Quality of work ergab, dass jeder vierte Arbeitnehmer die Absicht hat, seinen Arbeitsplatz (mehr oder weniger schnell) zu wechseln. Am stärksten betroffen von diesem Wunsch sind die 16- bis 34-Jährigen und die Arbeitnehmer, die eher Grenzgänger als ortsansässige Arbeitnehmer sind.

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