“Und wie viel schulde ich Ihnen, Herr Doktor?”
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 07/09/2023 um 12:09
Bei jedem Index ist es dasselbe: Privatangestellte, Beamte und Rentner reiben sich die Hände. Denken Sie nur: +2,5 % Gehaltserhöhung, das kann man nicht ablehnen … Aber auf Seiten einiger luxemburgischer Gesundheitsfachkräfte bedeutet die Auslösung (die an den Anstieg der Inflation gekoppelt ist) auch eine Aufwertung. So hat die nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé) gerade die Tarife für die Behandlungen und Konsultationen von zehn medizinischen Fachrichtungen überarbeitet.
Im häufigsten Fall können Allgemeinmediziner nun 57,70 Euro für jeden Besuch in der Praxis verlangen. Diese Summe lässt vor allem ihre französischen Kollegen vor Neid erblassen, von denen derzeit viele eine Erhöhung ihrer Gebührenordnung auf über 26,50 € fordern…
In der Liste der neuen anwendbaren Tarife müssen die Patienten (Grenzgänger oder Einwohner) auch großzügiger sein, wenn sie zum Gynäkologen (41,80 €), zum Zahnarzt (39,40 €) oder sogar zum Kardiologen (44,70 €) gehen. Dies gilt auch für Behandlungen durch Krankenschwestern und Krankenpfleger, Logopäden oder technische Maßnahmen, die von medizinischen Labors im Großherzogtum durchgeführt werden.
Wie in anderen Ländern auch, kann der Arzt unter bestimmten Umständen eine "Überschreitung des Honorars" anwenden. Das bedeutet, dass der Patient mehr bezahlen muss (was nicht unbedingt zu 100 % von der Krankenkasse übernommen wird...). Dies kann z. B. bei einem vom Patienten vereinbarten Termin oder bei der Reservierung von Pflege- oder Nachsorgematerial der Fall sein.)
- Zu lesen> Luxemburg hat bald einen Ärztemangel
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.