Wichtige Änderung für den gesetzlichen Ehegüterstand in Luxemburg
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 30/07/2023 um 08:07
Sie haben auf Ihrem Grundstück gebaut und sind verheiratet, aber Sie haben keinen Ehevertrag. Hier erfahren Sie, was Sie erwarten können:
- Wenn Sie den Bau aus eigenen Mitteln finanziert haben (d. h. ohne Fremdfinanzierung und wenn Sie dies nachweisen können), dann sollte es keine Diskussion darüber geben, dass das gesamte Grundstück tatsächlich Ihnen gehört.
- Wenn Sie den Bau jedoch mit einem Hypothekendarlehen finanziert haben (unabhängig davon, ob Sie dieses allein oder zusammen mit Ihrem Ehemann/Ihrer Ehefrau unterzeichnet haben), könnte ein Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 11.2020 eine Überraschung für Sie bereithalten.
Vor diesem Urteil wurde im Allgemeinen davon ausgegangen, dass das gesamte Objekt (Grundstück plus Gebäude) Ihr eigenes Eigentum ist und Sie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens eine Ausgleichszahlung an Ihren Ex-Ehepartner leisten müssen, und zwar ohne Steuerbelastung.
Dieses Urteil entschied, dass, sobald mehr als die Hälfte des Darlehenskapitals (ohne Zinsen) bei der Heirat von der Gemeinschaft zurückgezahlt wurde, dann das Ganze (Grundstück plus Bau) gemeinschaftlich ist. Dies geschieht ohne formale Anpassung des Katasters.
Es spielt keine Rolle, ob das Gebäude vor oder nach der Heirat fertiggestellt wurde, und es spielt keine Rolle, ob der Darlehensvertrag (und die Krediteröffnung) vor oder nach der Heirat unterzeichnet wurde.
Entscheidend ist, dass mehr als die Hälfte des Kapitals von der Gemeinschaft zurückgezahlt wurde.
- Zu lesen: Scheidung in Luxemburg
Dies hat zwei Konsequenzen:
- Der Ehegatte, der alleiniger Eigentümer des Grundstücks ist, kann nicht mehr sicher sein, dass das Ganze sein alleiniges Eigentum ist und muss daher in einem möglichen Scheidungsverfahren “kämpfen”, um “sein Eigentum zu behalten”.
- Wenn das Grundstück als gemeinsames Eigentum beider Ehegatten erklärt wird, wird es entweder an einen Dritten verkauft (freihändig oder durch öffentliche Versteigerung) oder in einer notariell beglaubigten Teilungserklärung einem einzigen (ehemaligen) Ehegatten zugewiesen.
Neben den Notarkosten wird auch die Eintragungsgebühr fällig.
Beispiel: Um Ihr Grundstück plus Bau zu behalten, müssten Sie das Ganze von Ihrem Ex-Ehepartner in einer Teilungsurkunde mit einer Steuerlast von 7% der Hälfte des Bruttowertes zurückkaufen.
Schlussfolgerung:
Wenn Sie diese kurze Zusammenfassung überrascht hat, empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Rechtsberater (Anwalt, Notar usw.) beraten zu lassen. Dies, um zu klären, ob das alleinige oder gemeinsame Eigentum an der gesamten Immobilie (Grundstück plus Gebäude) bestätigt werden sollte und/oder ob der Güterstand nicht geändert werden sollte (z. B. in eine Gütertrennung).
Artikel verfasst von : Max Welbes – Notar
www.welbes.lu
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.