Diskriminierung nistet sich überall ein. Sogar in den Stellenanzeigen. So hat das Zentrum für Gleichbehandlung (CET) im vergangenen Jahr 79 Stellenanzeigen ausfindig gemacht, die nicht der vorgeschriebenen Parteilichkeit entsprachen. Und das ist nur ein Teil der 2022-Bilanz der 2008 gegründeten Institution.

Und Beispiele für Ausgrenzung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder der Lebensweise von Menschen sieht das Zentrum immer wieder. Für 2022 wurden nicht weniger als 240 Fälle eröffnet (2021 sollen es 245 sein). Selbstbefassungen und Ausschreibungen, von denen jedoch viele letztendlich psschitt waren.

61 Beschwerdeführer zogen es vor, sich von ihrem Vorhaben zurückzuziehen. “Vor ein paar Jahren dachten wir, es sei die Angst vor dem, was die Leute sagen würden. Wir befinden uns in einem kleinen Land, in dem jeder jeden kennt, sodass es schnell (persönliche oder berufliche) Auswirkungen haben kann, wenn man mit dem Finger auf jemanden wegen Diskriminierung zeigt. Aber in Wirklichkeit”, so die Leiterin des CET, Nathalie Morgenthaler, “verzeichnen wir auch die gleiche Widerrufsrate wie andere Einrichtungen in Europa, die dem CET ähnlich sind”.

Darüber hinaus wurden 41 Fälle außerhalb des Rahmens entschieden und bei 18 Fällen gab es kein Interventionsrecht. Es bleiben jedoch Fälle, die weiterverfolgt werden und bei denen die Beratung durch die TEC vorteilhaft ist.

Die Aufgabe der CET besteht darin, Personen, die sich diskriminiert fühlen, zu unterstützen. Die CET stellt ihnen einen Beratungs- und Orientierungsdienst zur Verfügung, um jeden, ob Einwohner oder Grenzgänger, über ihre individuellen Rechte, die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Möglichkeiten, ihre Rechte geltend zu machen, zu informieren.

Ein Gesetzesvorschlag in Kürze

Die Gleichbehandlung gilt am Arbeits- und Lebensort, in der Schule und im öffentlichen Raum im Allgemeinen. Da Luxemburg auch über spezielle Gesetze verfügt, die auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen oder LGTBIQ+ Personen abzielen, ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Luxemburg ein wichtiges Thema.

Derzeit kann die EAK ein Diskriminierungsopfer noch nicht vor Gericht begleiten. Allerdings nicht, weil es nicht darum gebeten hätte. “Im Moment können die Opfer jedoch auf eine mögliche Begleitung durch die Gewerkschaften oder ein Dutzend zugelassener gemeinnütziger Organisationen zählen.”

Es wird jedoch nicht lange dauern, bis diese Möglichkeit die Aufgaben des Zentrums für Gleichbehandlung ergänzt. “Ein Gesetzentwurf wird derzeit unter anderem zu diesem Punkt verfasst. Er wird nicht mehr in dieser Amtszeit verabschiedet werden, sollte aber danach nicht mehr lange auf sich warten lassen”, sagt Nathalie Morgenthaler.

Testing-Möglichkeiten oder die Einführung neuer Diskriminierungsgründe (und damit Sanktionen) sollen darin enthalten sein. “Wir denken dabei an die Hautfarbe, die Familiensituation oder den sozialen Status, die manchmal immer noch die Themen sind, auf die sich manche stützen werden, um ihr Gegenüber zu diskreditieren.”