Lohnabrechnungen, auf denen die Urlaubstage nicht aufgeführt sind
Veröffentlicht
von
Helge Germeshausen
am 09/02/2023 um 12:02
Viele Arbeitnehmer nutzen in der Regel die Karnevalsferien (dieses Jahr vom 11. bis 19. Februar), um den bezahlten Urlaub auszugleichen, den sie im letzten Jahr nicht hätten nehmen können. Eine Möglichkeit, die oft von den Unternehmen angeboten wird und meist bis zum 31. März befristet ist.
Für viele ist dies also der Zeitpunkt, an dem sie versuchen, herauszufinden, wie viele Tage sie zur Verfügung haben. Manche Arbeitnehmer stellen jedoch fest, dass auf ihrer Gehaltsabrechnung kein Hinweis auf ihren Anspruch zu finden ist. Ist das ein Skandal? Nein, ganz normal!
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Diese Angabe gehört nämlich nicht zu den gesetzlichen Verpflichtungen, die auf der Gehaltsabrechnung stehen müssen. Und dies im Gegensatz zu vier unverzichtbaren Angaben:
+ Berechnungsweise des Gehalts,
+ Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden,
+ Vergütungssatz für die geleisteten Arbeitsstunden.
+ Alle anderen Sach- oder Geldleistungen (z. B. Prämien).
Im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch heißt es hingegen: “Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Buch (in Papierform oder digital) zu führen, in dem er die Tage, an denen jeder seiner Arbeitnehmer wegen bezahlten Urlaubs abwesend ist, eindeutig identifiziert“. Wenn Sie also Ihren Kontostand vergessen haben, ist dies eine gute Möglichkeit, sich darüber zu informieren.
Wie sieht es im Krankheitsfall aus?
Es ist unmöglich, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Zugang zu diesem “Register” verweigert. Das Gleiche gilt für die Arbeitsaufsichtsbehörde, die im Streitfall oder zu Kontrollzwecken Einsicht verlangen kann.
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Entgegen der landläufigen Meinung hat in Luxemburg niemand Anspruch darauf, seinen 26-tägigen Jahresurlaub ganz oder teilweise durch eine finanzielle Entschädigung zu ersetzen. Dies ist strengstens verboten.
Aufgrund verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofs hat sich das luxemburgische Gesetz jedoch in Bezug auf die Übertragbarkeit von Ruhepausen, die aufgrund von Gesundheitsproblemen während des Bezugszeitraums nicht genommen wurden, geändert. Nunmehr kann Krankheit “ein zulässiger Grund für die Übertragung des Urlaubs aus dem laufenden Jahr” sein.
Einige Unternehmen, deren Buchhaltung die Ruhetage nicht in die Gehaltsabrechnung einträgt, haben es sich jedoch zur Gewohnheit gemacht, Ende Februar eine Zusammenfassung zu versenden. Der Arbeitnehmer hat dann vier Wochen Zeit, um sich auf den neuesten Stand zu bringen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik: Das Recht der Arbeitnehmer.
Die Arbeitnehmerkammer, eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.
Die CSL gibt regelmäßig Broschüren und elektronische Newsletter heraus, in denen die Rechte der Arbeitnehmer erläutert werden. Sie können kostenlos die Website www.csl.lu besuchen, wo Sie eine Rubrik “Ihre Rechte” finden, in der Ihre Rechte ausführlich und einfach erklärt werden.
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