Zur Beruhigung: die meisten Unternehmen planen keine Veränderungen bei den Regelungen zu Essensgutscheinen. Glaubt man den befragten Unternehmen, so wird sich bei den Essensgutscheinen auch zum jetzigen Stand der Pandemie nicht viel ändern. Die Zahl der Gutscheine wird “anhand der Werktage berechnet. Die Angestellten bekommen jeden Monat 18 Essensgutscheine, auch während des Urlaubs”, so Arbeitgeber PwC Luxemburg.

Home-Office gleichwertig mit Bürotag

Auch Home-Office/ Telearbeit gelte als normaler Arbeitstag. Die Arbeit werde geleistet, nur eben von zuhause aus. Daher sei es ungerecht, die Anzahl der Essensgutscheine zu verringern. “Die Angestellten können sie fürs Mittagessen nutzen oder um Nahrungsmittel zu kaufen, die zur Zubereitung des Mittagessens dienen, was unseren Standpunkt rechtfertigt”, führt PwC Luxemburg weiter aus.

Bei der CFL (Chemins de Fer Luxembourgeois) und der Post gibt es Zuschüsse zum Essen. “Der Zuschuss ist für die gesamte Belegschaft gleich, unabhängig von der Handhabung der Telearbeit“, legt Paul Rausch, der für die Post tätig ist, dar. EY, Orange, ING Luxembourg sowie Deloitte erklärten jeweils, die Anzahl der Essensgutscheine in Bezug aufs Home-Office nicht neu berechnen zu wollen.

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Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht

Die Arbeits- und Bergbauinspektion (‘Inspection du Travail et des Mines’) erklärt: “Da es keine juristische Grundlage gibt, die das Recht auf Essensgutscheine während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, des Urlaubs, Mutterschaftsurlaubs oder der Telearbeit voraussetzt, könnte die Frage der Bewilligung von Essensgutscheinen in dieser Situation diskutiert werden.”

Martine Mirkes, Juristin der luxemburgischen Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés), erklärt: “Die Anzahl der Essensgutscheine, die der jeweilige Arbeitnehmer erhält, muss gleich der Anzahl an Tagen sein, die er abgeleistet hat“. Die Essensgutscheine haben das Ziel, den Angestellten zu ermöglichen, im Laufe eines Arbeitstages eine vollwertige Mahlzeit zu sich zu nehmen. “Wir sind der Meinung, dass die Home-Office-Tage, da sie letztendlich Arbeitstage sind, dieselbe Berechtigung zu Essensgutscheinen ergeben“, so Mirkes weiter.