Neues Home-Office-Abkommen Luxembourg und Deutschland ?
Veröffentlicht
von
AymericHenniaux
am 19/10/2022 um 17:10
3 Kommentare
Deutsche Grenzgänger erhoffen sich eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens.
Für Grenzgänger aus Frankreich ist es bereits fix: sie können – wie Pendler aus Belgien auch – ab 2023 Jahr 34 Tage im Home-Office verbringen, ohne sich steuerlich weiter darum kümmern zu müssen.
Für deutsche Luxemburg-Pendler ist die Sache noch immer in der Schwebe: Dass die bisherige Freigrenze von 19 Tagen erweitert werden soll, darin sind sich die Länder wohl einig, ab wann und auf wie viele Tage, ist noch offen. “Im Oktober finden weitere Gespräche statt, die dann möglicherweise zu einem konkreten Ergebnis führen”, hieß es vor wenigen Wochen auf Anfrage aus dem luxemburgischen Finanzministerium: “Eine hohe, einheitliche Obergrenze ist aus Sicht der Grenzgänger sicherlich wünschenswert.”
Einheitliche Obergrenze?
Eine einheitliche Obergrenze, also auch mit Deutschland auf 34 Tage zu kommen, schätzte Finanzministerin Yuriko Backes allerdings bereits als nicht sonderlich realistisch ein, mit Verweis auf die Haltung Deutschlands. Letzteres hat bisher eine Anhebung auf maximal 24 Tage, also einen Steuerverzicht bei weiteren fünf Tagen als finanziell «tragbar» in Aussicht gestellt.
Das Problem dort dürfte unter anderem darin begraben liegen, dass Luxemburg das einzige Nachbarland Deutschlands ist, mit dem nach deren bilateralen Abkommen das Besteuerungsrecht im Tätigkeitsstaat liegt, während gleichzeitig der Pendlerstrom fast ausschließlich ins Großherzogtum führt – Deutschland vom Steuerkuchen also kaum etwas abbekommt. Bei einer Anhebung der Freigrenze, unter der sich das Besteuerungsrecht für Homeoffice-Tage nicht in den Ansässigkeitsstaat verschiebt, entstehen aus deutscher Sicht weitere Nachteile.
Knackpunkt Ausgleichzahlung?
Dass “Betroffene die 19-Tage-Grenze als gering einschätzen”, so die saarländische Landesregierung, ist man sich auf deutscher Seite durchaus bewusst. Die Freigrenze sei jedoch bereits eine “bürgerfreundliche Auslegung” des Doppelbesteuerungsabkommens. Beide deutschen Grenzbundesländer (Saarland und Rheinland-Pfalz) geben auf Nachfrage an, dennoch grundsätzlich offen für mehr Tage zu sein, plädieren dann allerdings für einen finanziellen Ausgleich.
Da mehr Personen regelmäßig nach Luxemburg pendelten als umgekehrt, schätze man die Auswirkungen für die Gemeinden als negativ ein, “sofern es nicht zu einer Kompensation kommt”, heißt es aus dem rheinland-pfälzischen Finanzministerium. Würde man auf eigentlich eintretende Besteuerungsrechte verzichten, “wird im Gegenzug ein Fiskalausgleich von luxemburgischer Seite erforderlich“, lässt die Staatskanzlei des Saarlandes wissen. In welcher Höhe sich Saarland und Rheinland-Pfalz einen Finanzausgleich vorstellen und für wie viele Tage, dazu machten die Länder keine Angaben.
Belgien erhält bereits Finanzausgleich
An Belgien zahlt Luxemburg bereits seit 2002 einen jährlichen Finanzausgleich. Mit knapp über 50.000 Grenzgängern pendelten nach Zahlen des luxemburgischen Statistikinstituts Statec im vergangenen Jahr vergleichbar viele Arbeitnehmer nach Luxemburg wie aus Deutschland. Ab 2015 betrug die Ausgleichszahlung von Luxemburg an den Nachbarstaat Belgien 30 Millionen Euro, seit 2019 sind es jährlich 91 Millionen Euro, von denen laut einem Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages 55 belgische Gemeinden profitieren.
Als Grundlage für dieses Alleinstellungsmerkmal zwischen Belgien und Luxemburg nannte das Großherzogtum bisher die Wirtschaftsunion ‘Union Economique Belgo-Luxembourgeoise’. Die Zahlung soll beispielsweise Steuerverluste durch Tabakkauf und Tanktourismus in Luxemburg ausgleichen.
Verhandlungen laufen noch
Analogen Anfragen anderer Großregion-Nachbarn erteilte das Großherzogtum auf die Wirtschaftsunion verweisend in der Vergangenheit eine Absage oder schwieg dazu. Bleibt das Großherzogtum bei dieser Haltung, dann scheitert die einheitliche Obergrenze wohl nicht nur an einer Seite. Mitte Oktober beim Luxemburger Finanzministerium nachgefragt, gibt es zu einer möglichen Ausgleichszahlung kein Statement. Zum Status Quo heißt es: “Beide Seiten stehen weiter in Verhandlungen.”
Ob sich die Länder über 24 Tage oder mehr, mit oder ohne Ausgleich einig werden: das deutsche Finanzministerium weist darauf hin, dass “die geltenden Regelungen die Beschäftigten nicht daran hindern, ihre Tätigkeit im Home-Office auszuüben” – was stimmt, sofern der luxemburgische Arbeitgeber die geltende Grenze nicht als Grundlage für seine betriebsinterne Home-Office-Regelung nimmt, um seine Abrechnungsabläufe nicht zu verkomplizieren – oder Grenzpendler sich die spiegelbildliche Steuererklärung in beiden Ländern schlicht nicht zutrauen, da diese bei bestimmten Konstellationen und Lebenssituationen durchaus ihre Tücken haben kann.
Bei den neun anderen Abkommen zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern liegt die Besteuerung mit bestimmten Grenzgängerregelungen im Wohnsitzstaat oder wird grundsätzlich aufgeteilt, wenn eine Person in beiden Staaten tätig ist.
Was verdient Deutschland an seinen Pendlern?
Ende 2021 zählte das Statistikinstitut Statec etwas weniger als 50.000 deutsche Luxemburg-Pendler. Wie viele Steuern diese bei der bisherigen Regelung in ihrem Wohnsitzland pro Jahr gebracht haben, ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht ermittelbar, da keine Unterscheidung stattfindet: sobald ein Arbeitnehmer die 19-Tage-Grenze überschritten habe, werde er in Deutschland einkommenspflichtig, “und wie ein in Deutschland tätiger Arbeitnehmer mit inländischem Wohnsitz behandelt.” Es würden hierzu “keine besonderen maschinellen Aufzeichnungen beziehungsweise Statistiken geführt”, weshalb diese Daten nicht auswertbar oder schätzbar seien, erklärt auch das saarländische Finanzministerium.
Wie wird ein Finanzausgleich bemessen?
Die Finanzbehörden beider Länder müssten sich auf eine geeignete methodische Festlegung verständigen, erklärt das Finanzministerium des Saarlandes. “Maßgeblich könnten dabei insbesondere sein: die Fallzahlen, die durchschnittliche Höhe der nicht mehr in Deutschland steuerlich erfassten Einkommen sowie der durchschnittliche Steuersatz hierauf”. In anderen Fällen, wie beim Rentenfiskalausgleich zwischen Deutschland und Frankreich, habe man zur Ermittlung der relevanten Größen “geeinte statistisch-mathematische Verfahren” eingesetzt.
Warum die Freigrenze?
Fern von Home-Office war “die Toleranzschwelle ursprünglich in das Steuerabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland aufgenommen worden, um es Grenzgängern zu ermöglichen, einige Tage im Jahr eine Dienstreise oder Ausbildung in ihrem Wohnsitzland oder einem Drittstaat wahrzunehmen, ohne dass das Besteuerungsrecht vom Anstellungsland zum Wohnsitzland übergeht”, erklärt hierzu das luxemburgische Finanzministerium.
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Wenn man in Luxembourg arbeitet sollte man sich sowieso bemühen, möglichst wenig Geld in Deutschland zu lassen.
Kleiner Tip: Wer Bekannte in Lux hat kann sich bei Bestellungen über Amazon dorthin liefern lassen, die MWST ist niedriger.
Alexander Leidinger
Daß jemand im Homeoffice etwas essen muß, und das Essen dann in Deutschland kauft und somit Steuern dafür zahlt (statt in Luxembourg), und man mit dem Gehalt dann auch in Deutschland Kleider und bei Amazon kauft... interessiert keinen, Amazon muß ja in Deutschland keine Steuern zahlen. Die großen suchen Steuerschlupflöcher aber der kleine Mann soll für ein paar Tage mehr Zuhause auf Einkommen verzichten. Nein danke, dann wird halt weiter Sprit verfahren und in Luxembourg gegessen.
Auch eine Steuerbehörde kann zum Klimaschutz beitragen, aber nein, lieber mal hypothetisch ohne Zahlen davon ausgegangen, daß weniger Steuern rein kommen. Kurzsichtig und ohne Hand und Fuß argumentieren können die Werten Herrn Beamten und die klügsten Männer der Welt (die Hymne der Ärzte für die Bananenrepublik Deutschland passt mal wieder).
Wer ernsthaft glaubt der Normalbürger sehe etwas von irgendwelchen Ausgleichszahlungen, der ist entweder naiv oder arbeitet beim Finanzamt Trier. Wie der Bettel sagte: Es geht darum die Weihnachtsbeleuchtung von Trier und Umland, sprechende Mülleimer und allerlei Firlefanz zu finanzieren.:
TRIER. “Bis zu 10 Jahre unbezahlten Sonderurlaub nehmen und dafür später im Ruhestand auch noch eine weit höhere Pension kassieren? Was im Staatsdienst von Rheinland-Pfalz für verdiente Parteigenossen möglich ist, ist weder fair noch gerecht – vielmehr ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler”, kritisiert der Bund der Steuerzahler in seinem aktuellen “Schwarzbuch”.
Was ist passiert?
Staatssekretäre sind hohe politische Beamte, die, anders als Beamte auf Lebenszeit, unter Beachtung des Willkürverbots jederzeit aus ihrem Amt entlassen werden können. Insofern wären jahrelange Sonderurlaube unnötig – erst recht, wenn ein Staatssekretär diesen für sich selbst beantragt!
Das Land Rheinland-Pfalz sieht das jedoch anders. So wurde drei Staatssekretären ein langer Sonderurlaub eingeräumt, damit sie woanders arbeiten können. Diese Sonderurlaube dauerten personenabhängig von 13 Monaten bis zu 10 Jahren! Amtsbezüge erhalten die Dauerurlauber zwar nicht – aber die Zeit des Sonderurlaubs soll als ruhegehaltsfähige Amtszeit anerkannt werden, sodass sich die späteren Pensionen dadurch erhöhen.
Dabei gibt es juristische Probleme, denn eine solch lange Urlaubsdauer scheint weder von der Gesetzeslage noch von der Rechtsprechung gedeckt. Darauf weist neben dem Bund der Steuerzahler auch der Landesrechnungshof hin. Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sind längerfristige Beurlaubungen selbst aus wichtigem Grund nur ausnahmsweise anzuerkennen. Bereits Beurlaubungen von sechs Monaten gelten als besonders lang. Das sieht die Landesregierung natürlich anders – und wo kein Kläger, da kein Richter.
In einem Fall wurde der Sonderurlaub zwischenzeitlich beendet, die beiden anderen laufen noch weiter. Doch was wird die Steuerzahler der Sonderurlaubs-Spaß kosten, wenn die Staatssekretäre in das Pensionsalter kommen? Dazu wollte die Staatskanzlei dem BdSt nicht einmal grobe Schätzungen nennen. Lieber wurde darauf verwiesen, dass die Rückkehr der Beurlaubten jederzeit möglich sei – selbst bei dem Dauerurlauber, der schon seit rund 10 Jahren nicht mehr aktiv als Staatssekretär arbeitet.
Demgegenüber geht der Landesrechnungshof im Einzelfall von einer um bis zu 49.000 Euro im Jahr erhöhten Pension aus. Je nachdem, wie alt die Ruheständler werden, geht es also um sechs- bis siebenstellige Mehrausgaben, die aus den Sonderurlauben resultieren.
(Quelle: Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz; schwarzbuch.de)