2G+ auch in Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 01/12/2021 um 07:12
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Ab dem 4. Dezember gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln.
Die „2G-plus-Test-Regel“ wird ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann.
Dazu gehören auch Restaurants und der Sport im Innenbereich.
Geimpfte und genese Personen benötigen zusätzlich einen negativen Testnachweis.
Für Minderjährige gibt es Ausnahmen.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Außerdem werden die Kontakte für nicht-geimpfte Menschen im öffentlichen Raum beschränkt.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die Lage ist sehr ernst.
Eine neue noch ansteckendere Corona-Variante und ein Impfschutz, der schneller nachlässt, als angenommen, stellen uns auch in diesem Winter vor eine große Kraftanstrengung, die nur gemeinsam gelingen kann.
Die Landesregierung wird die Schutzmaßnahmen nochmals erhöhen und die Impfung weiter forcieren.”
DAS gilt ab dem 4. Dezember
- Gastronomie und Veranstaltungen in Innenräumen: Wenn in geschlossenen Räumen das 2G-Plus-Modell gilt, dann dürfen zusätzlich maximal 25 nicht-immunisierte Minderjährige hinzukommen. Für sie gilt ebenfalls die Testpflicht. Dies gilt auch in der Gastronomie, aber auch in Theater, Kino etc. Die Maskenpflicht gilt durchgängig außer beim Verzehr von Speisen und Getränken. In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen ebenfalls nur geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein.
- Veranstaltungen im Freien: Bei den Veranstaltungen im Freien gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Zusätzlich dürfen nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen. Es gilt die Maskenpflicht außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.
- Sport: Im Innenbereich dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen sowie maximal 25 Minderjährige (bisher: unbegrenzt), die nicht geimpft, genesen sind, gleichzeitig anwesend sein. Es gilt im Innenbereich für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen. In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen ebenfalls nur geimpfte, genesene sowie Minderjährige, die nicht geimpft oder genesen sind, gleichzeitig anwesend sein.
- Einzelhandel: Die Personenbegrenzung von einer Person pro angefangene 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt. unabhängig von der Art des Geschäfts.
- Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich: Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstands und mit maximal einer weiteren Person treffen. Minderjährige werden dabei nicht mitgezählt.Für Geimpfte und Genesene gibt es hier keine Einschränkungen.
- Schulen: An allen Schulen, also auch in den Grund- und Förderschulen, soll künftig eine Maskenpflicht am Platz gelten. Außerdem sind wieder zwei Corona-Tests pro Woche für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
Weitere Informationen gibt es auf der Webiste der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Entscheidung über Impfpflicht
Es wird wohl auch immer wahrscheinlicher, dass die Regierung beim am Donnerstag anstehenden Bund-Länder-Gipfel eine flächendeckende Impfpflicht auf den Weg bringen wird.
Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz hat bereits deutlich gemacht, dass er sowohl für eine Impfpflicht und auch für einen Ablauf des Impfstatus sei.
„Käme es zu einer allgemeinen Impfpflicht, gibt es einen breiten Konsens unter Verfassungsrechtlern, dass es nicht zulässig wäre, Menschen zur Impfung zu zwingen“, sagt Scholz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch).
„Vermutlich würde man die Verletzung der Impfpflicht wie eine Ordnungswidrigkeit behandeln und ein Bußgeld daran knüpfen.“ Konkrete Festlegungen gebe es hierzu aber noch nicht.
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flyskybus
Im Moment ist eine Impfung ein freiwilliger persönlicher Akt.
Im Falle von medizinischen Komplikationen durch den Impfstoff ist der Geimpfte eigenverantwortlich.
Dies ist bei einer Impfpflicht nicht so, dort haftet der Bund für eventuelle gesundheitliche Schäden.
Ein Impfzwang ist ein gegen den Willen des Patienten durchgeführter Eingriff in dessen persönliche Unversehrheit und somit strafbar.