Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wurde ein Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeführt.

Dabei handelt es sich um ein spezifisches Verfahren, das es einem Elternteil eines 4- bis 13-jährigen Kindes ermöglicht, diesen erweiterten Urlaub in Anspruch zu nehmen, und zwar bei:

  • Quarantäne oder Isolation des Kindes auf Anordnung oder Empfehlung der Gesundheitsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde;
  • vollständiger oder teilweiser Aussetzung der Tätigkeiten von Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation wurde dieser Urlaub aus familiären Gründen bis einschließlich 17. Juli 2021 verlängert.

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Das neue Antragsformular ist auf Guichet.lu verfügbar.