Petition in Luxemburg fordert Anrecht auf Home-Office
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 12/05/2020 um 09:05
Aufgrund der Corona-Krise arbeiten derzeit etliche Arbeitnehmer im Home-Office.
Und das klappt auch erstaunlich gut.
Selbst im Finanzsektor, in dem es nicht selten um brisante Daten geht, ist zeitweilige Arbeiten von Zuhause aus auf einmal möglich.
Home-Office ist besonders bei Grenzgängern sehr beliebt. Ist die tägliche Fahrerei nach Luxemburg doch besonders aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ein lästiger und streassiger Zeitfresser.
Doch ist das Modell, wenigstens tageweise von Zuhause aus zu arbeiten nicht ein Modell für die Zukunft sein?
Um die Nerven, aber auch die Straßen, die Umwelt und den Geldbeutel zu entlasten?
Wie könnte man Arbeitgeber dazu bringen, dem Arbeitnehmer in Jobs, die es möglich machen, auch nach Corona ins Home-Office zu schicken?
Steuerlich müssen Gesetze geändert werden
Und bei Grenzgängern aus Deutschland besteht langfristig ja auch die lediglich für die Zeit der Corona-Krise ausgesetzte 19-Tage-Regel, die verfügt, dass Grenzpendler maximal 19 Tage im Jahr im Wohnland arbeiten dürfen, wenn sie ihre Lohnsteuer ausschließlich in Luxemburg abführen wollen.
Das Gesetz gehört wohl dringend erneuert.
Petition für Recht auf Home-Office
Um die Arbeit im Home-Office auch weiter zu ermöglichen, haben vor einiger Zeit Emmanuelle Remy und ihr Ehemann Serge eine Petition ins Leben gerufen, die das Arbeitsgesetz in Luxemburg auf ein Recht auf Home-Office erweitert.
Auf der Website des Parlaments hat diese Petition nun die Grenze von den erforderlichen 4.500 Unterschriften erreicht, die es braucht, damit die Thematik offiziell in der Chamber diskutiert werden muss.
Auch Deutschland diskutiert
Auch in Deutschland macht sich derzeit die Frage nach einem Anrecht auf Home-Office breit.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das Recht auf Homeoffice auch gesetzlich verankern.
In den Niederlanden gibt es das Recht auf Home-Office übrigens schon seit Jahren.
Dafür braucht es natürlich einen Antrag, der abgelehnt werden kann.
Allerdings muss der Arbeitgeber dort beweisen, dass es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, ab und zu von Zuhause aus zu arbeiten.
Das dies häufiger als gedacht möglich ist, zeigt die Corona-Krise.
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